Bezahlte Dienstfreistellung für Hilfseinsätze

 

Katastrophenfonds bezahlte DIenstfreistellung Prämie.jpgKatastrophenfonds bezahlte DIenstfreistellung Prämie.jpg

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Dienstfreistellung für einen Hilfseinsatz, es sei denn der Arbeitgeber stimmt der Dienstfreistellung zu. Dabei sollte das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung genau vereinbart werden! Da der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist kann er die Freistellung auch jederzeit ablehnen, tut er dies nicht, steht dem Arbeitnehmer für die Zeit der Freistellung eine Entgeltfortzahlung zu.

Ab 01. September 2019 kann der Arbeitgeber für bestimmte ehrenamtliche Hilfseinsätze einen Bonus („Einsatzprämie“) aus dem Katastrophenfonds beantragen. Um diesen Bonus beantragen zu können, muss der Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied bei einer Katastrophenhilfsorganisation, einem Rettungsdienst oder bei einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadenereignis im Einsatz sein, oder als Mitglied der Bergrettung bei einem Bergrettungseinsatz mitwirken. Unter Großschadenereignis versteht man eine Schadenslage, bei der während eines durchgehenden Zeitraumes von mindestens acht Stunden insgesamt mehr als 100 Personen notwendig im Einsatz sind (§3 Z 3 lit. B Katastrophenfondsgesetz).

Der Antrag kann im örtlich zuständigen Bundesland (Amt der Landesregierung) gestellt werden. Pro Arbeitnehmer können täglich € 200,00 beantragt werden.

Gerne stehen wir Ihnen für weiterführende Fragen zur Verfügung!

Autor: Julia Kernstock

Weitere Infos: Bundesministerium für Finanzen

 

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