Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer

Wir freuen uns, Ihnen in der aktuellen wirtschaftlich sehr herausfordernden Situation eine positive Mitteilung machen zu können.

Durch das Inkraftreten des Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wird der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Senkung gilt für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und € 18.000,00 und erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2020. Von der Reduktion des Eingangssteuersatzes profitieren alle Steuerzahler, auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen, da auch bei diesen die Einkommensteile zwischen jährlich € 11.000,00 und € 18.000,00 mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden.

Damit Sie möglichst zeitnah in den Genuss der Steuerreduktion kommen, wird diese bereits im Zuge der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung August durchgeführt. Dabei werden auch alle bisherigen Monate des Jahres 2020 aufgerollt (zurück bis zur Jänner-Abrechnung), sofern Sie in den entsprechenden Monaten bereits in diesem Unternehmen beschäftigt waren. Das bedeutet, dass Ihnen die Steuerreduktion auch für die vergangenen Monate automatisch im Wege Ihrer aktuellen Monatsabrechnung gutgeschrieben wird.

Wir hoffen, dass die geschilderte rasche Umsetzung der Steuersenkung auch in Ihrem Sinne ist und stehen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ihr Personalverrechnungsteam von

HOLZINGER.TAX

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