Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Am 20. Juli 2022 ist das Abgabenänderungsgesetz 2022 in Kraft getreten. Eine beachtliche Neuerung ist die Steuerbefreiung von kleineren privaten Photovoltaikanlagen, einerseits um den Verwaltungsaufwand zu senken und andererseits die erneuerbare Energie zu fördern. Aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz ergeben sich steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Ab der Veranlagung 2022 ist eine Steuerbefreiung für kleinere private Photovoltaikanlagen geschaffen worden. Es sind Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen steuerfrei. Wird diese Schwelle übertreten, so gilt die Befreiung anteilig IS eines Freibetrages.

Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist mit einer Engpassleistung von 25 kWp beschränkt, um zu gewährleisten, dass es sich um private Anlagen handelt, die überwiegend zur Eigenversorgung dienen.

Zurück
Zurück

Voranmeldung Energiekostenzuschuss ab 07.11.2022 möglich

Weiter
Weiter

Squat Challenge.