Einschränkungen bei der Verwertung von Verlusten aus privaten Grundstücksveräußerungen

Einschränkungen bei der Verwertung von Verlusten aus privaten Grundstücksveräußerungen

Ab der Veranlagung 2018 hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Verlustverwertung bei privaten Grundstücksveräußerungen weiter eingeschränkt. Diese können nur mit positiven Einkünften aus anderen, ebenfalls privaten, Grundstücksveräußerungen oder mit positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Zusammenhang mit Liegenschaften ausgeglichen werden.

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