Europäische Güterrechtsverordnungen harmonisieren das Güterrecht für Ehen und eingetragene Partnerschaften
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Europäische Güterrechtsverordnungen harmonisieren das Güterrecht für Ehen und eingetragene Partnerschaften

Kommen europäisch grenzüberschreitend verheiratete Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften in eine belastende Krise, gab es bisher keine Rechtssicherheit in Bezug auf das anzuwendende nationale Recht hinsichtlich der Vermögensaufteilung. Jetzt sollen zwei EU-Verordnungen die unterschiedlichen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Güterstände eingetragener Partnerschaften und Ehen harmonisieren.

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