Mitarbeit von Familienmitgliedern im Betrieb

In den letzten Jahren kam es bei Einsätzen der Finanzpolizei immer wieder zu Unstimmigkeiten, wenn Angehörige im Familienbetrieb mithelfen, jedoch nicht bei der Gebietskrankenkasse angemeldet wurden.

Um zu klären, ob es sich um bloße Mithilfe im Familienverband oder um ein tatsächliches Dienstverhältnis handelt, wurde in einer Zusammenarbeit der Sozialversicherung, der Wirtschaftskammer und dem Bundesministerium für Finanzen ein Merkblatt und ein Musterformular erarbeitet.

In dieser Mustervereinbarung wird dokumentiert, dass es sich um eine kurzfristige familienhafte Mitarbeit handelt. Kann diese Mustervereinbarung bei einem Einsatz der Finanzpolizei vorgelegt werden, so gilt die Vermutung der familienhaften Mitarbeit. Wenn keine Anwesenheitspflicht besteht, kein Dienstvertrag vorliegt, kein Entgelt vereinbart wurde und der Angehörige im Betrieb nicht voll integriert ist, kann vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses abgesehen werden. Das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung führt allerdings nicht automatisch zum Vorliegen eines Dienstverhältnisses.

Anna Holzinger

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