Befreiung von Mietvertragsgebühren

In der letzten Sitzung am Freitag vor den Nationalratswahlen wurden noch so einige Wahlzuckerl beschlossen - unter anderem wurde die Mietvertragsgebühr in Zusammenhang mit Wohnungen abgeschafft.

Vor allem Privatpersonen profitieren von diesem Entfall der Gebühren. Für Bestandsverträge zwischen Unternehmer ist das Gebührengesetz weiterhin aufrecht. 1 Prozent der Bemessungsgrundlage sind in diesem Fall weiterhin an den Fiskus abzuführen.

 

Anna Holzinger
Quelle: APA OTS

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AirBnB muss Vermieterdaten an Behörde melden

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