Befreiung von Mietvertragsgebühren
In der letzten Sitzung am Freitag vor den Nationalratswahlen wurden noch so einige Wahlzuckerl beschlossen - unter anderem wurde die Mietvertragsgebühr in Zusammenhang mit Wohnungen abgeschafft.
Vor allem Privatpersonen profitieren von diesem Entfall der Gebühren. Für Bestandsverträge zwischen Unternehmer ist das Gebührengesetz weiterhin aufrecht. 1 Prozent der Bemessungsgrundlage sind in diesem Fall weiterhin an den Fiskus abzuführen.
Anna Holzinger
Quelle: APA OTS