Registrierkasse: Jahresbeleg 2018

Am 31.12. geht nicht nur das Jahr 2018 zu Ende und es wird Silvester gefeiert, es ist auch die Zeit für die Erstellung des Jahresbelegs der Registrierkasse gekommen.

Die Registrierkassensicherheitsverordnung sieht vor, dass mit Ablauf jedes Kalenderjahres der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg), auszudrucken und zu prüfen ist. Die Übermittlung dieses Beleges und die Kontrolle, ob der Beleg richtig erstellt wurde, kann mit einer Anwendungssoftware für mobile Endgeräte (= „BMF Belegcheck“ im Appstore/Google Play) oder im Datenstromverfahren (Webservice oder File Upload) durchgeführt werden. In den meisten Fällen muss der Jahresbeleg ausgedruckt werden. Da der Beleg sieben Jahre aufbewahrt werden muss und die Schrift auf dem Thermopapier meist sehr schnell ausbleicht und unlesbar wird, empfehlen wir den Jahresbeleg einzuscannen und an uns via Mail an office@holzinger.tax zu übermitteln. Wir legen Ihren Beleg bei uns im elektronischen Archiv ab, damit wir im Falle einer Überprüfung schnell auf die Jahresbelege zugreifen können.

Bei Unklarheiten zur Erstellung des Jahresbelegs bitten wir Sie, Kontakt mit Ihrem Registrierkassenhersteller aufzunehmen.

Sollten Sie über kein Smartphone verfügen und keine Möglichkeit haben, um den Jahresbeleg mit der BMF Belegcheck-App zu prüfen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne. Diese Überprüfung kann bis zum 15.2. 2019 durchgeführt werden. Wir stehen ab 7. Jänner wieder für Sie zur Verfügung!

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2019!

Zurück
Zurück

Förderung E-Auto (2019)

Weiter
Weiter

E 30 Formular für Familienbonus verfügbar