E 30 Formular für Familienbonus verfügbar

Das Finanzministerium hat das neue E 30 Formular veröffentlicht. Mit diesem Formular kann der “Familienbonus plus” ab Jänner 2019 bei der laufenden Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass Sie das unterschriebene Formular zeitgerecht Ihrem Arbeitgeber übermitteln.

Wird am Jahresende eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht, so muss der Familienbonus Plus nochmals beantragt werden, ansonsten kommt es zur Nachversteuerung des Steuervorteils!

Weitere Details zum Familienbonus finden Sie in folgendem Beitrag.

Anna Holzinger

Quelle: Bundesministerium für Finanzen

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