AMS-Förderungen künftig über das eAMS-Konto beantragen

 

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Das AMS versucht digitaler zu werden und ändert Prozesse. Dies hat für UnternehmerInnen unter anderem die Auswirkung, dass in manchen Bundesländern (bspw. Niederösterreich) AMS-Förderungen zukünftig nur mehr über das eAMS-Konto beantragt werden können. Da Förderungen immer vor Dienstantritt eines geförderten Mitarbeiters beantragt werden müssen, ist es sinnvoll ein eAMS-Konto einzurichten, damit im Falle des Falles keine Förderungen verloren gehen.

Wie erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum eAMS-Konto?

1. Sie wenden sich an Ihre Beraterin, Ihren Berater im Service für Unternehmen.

2. Sie müssen sich identifizieren und authentifizieren – mit Ihrem Personalausweis und einer

Zeichnungsberechtigung oder einer entsprechenden Vollmacht.

3. Sie erhalten vom AMS die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen.

Momentan können bspw. folgende Förderungen über das eAMS-Konto beantragt werden:

  • Beschäftigungsinitative – Wenn Sie eine arbeitslose Arbeitskraft z.B.über 50 Jahre, erschwerte Chancen wegen gesundheitlicher Einschränkungen, einstellen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten, in unterschiedlicher Höhe für Frauen und Männer.

  • EPU –Förderung für die erste Arbeitskraft – Wenn Sie Ihre erste Arbeitskraft einstellen und die Rahmenbedingungen erfüllen (z.B.mehr als 3 Monate GSVG kranken,u.pensionsversichert), bekommen Sie eine prozentuale Förderung zum Bruttogehalt.

  • Eingliederungsbeihilfe – Förderung für Personen über 50 Jahre, Personen die akut von Langzeitarbeitslosigkeit gefährdet sind ( z.B.Wiedereinsteiger, Absolventen). Altersgrenzen können regional unterschiedlich ausfallen, die Höhe der Förderung richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen.

  • Förderung der Lehrausbildung – Voraussetzung dafür ist das Berufsausbildungsgesetz, unter dem das auszubildende Unternehmen Lehrlinge ausbilden darf. Gefördert werden z.B.Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil. Die Höhe und Länge der Förderung ist nach Jugendlichen und Erwachsenen Lehrlingen unterschiedlich.

  • Förderung von Ersatzkräften während der Elternteilzeitkarenz – Zuschüsse gibt es für Arbeitskräfte, die beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sind. Der Arbeitgeber erhält eine Beihilfe von 33,3% auf das Bruttogehalt vom Arbeitsmarktservice ausbezahlt und endet nach 4 Monaten.

  • Solidaritätsprämien-Modell: Dieses Modell zur Förderung betrifft Unternehmen, bei denen die Arbeitskräfte einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag oder einen öffentlich-rechtlichen Vertrag haben, und einer dieser Arbeitskräfte seine Normalarbeitszeit reduzieren möchte. Wenn Sie dafür eine neue Arbeitskraft einstellen, deren Arbeitszeit der Reduktion und das Beschäftigungsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, erhalten Sie eine prozentuale Prämie auf den Lohn und auf den zusätzlichen Aufwand für die SV-Beiträge. Die Dauer der Zahlung hängt vom vereinbarten Modell bis zu 2 Jahren und bei Einstellung von Langzeitarbeitlosen, über 45-Jährigen und Behinderten bis zu 3 Jahren ab.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für einen neuen Mitarbeiter eine Förderung durch das Arbeitsmarktservice in Frage kommt. Können Sie die Förderbarkeit eines potentiellen Mitarbeiters über das eAMS-Konto vorab prüfen lassen. AMS-Förderungen sind immer direkt vom Arbeitgeber zu beantragen, unser Personalverrechnungsteam hilft Ihnen gerne bei Formularen und bei der Berechnung etwaiger Kennzahlen!

Autor: Andrea Ludwig

 

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