Achtung bei grenzüberschreitenden Einsätzen!

Auf Grund vermehrter Anfragen und häufiger werdenden Strafen, möchten wir Sie auf eine EU-Regelung bezüglich grenzüberschreitender Einsätze hinweisen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet Ihren Mitarbeitern, bei grenzüberschreitenden Einsätzen innerhalb, der EU/EWR bzw. der Schweiz, vor der Reise/Entsendung, beim zuständigen Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht zu beantragen (Formular A1).

Das Formular dient im Ausland als Nachweis, dass die Mitarbeiter in Österreich sozialversichert und ordnungsgemäß gemeldet sind. Diese Regelung gilt sowohl für Entsendungen, als auch für tageweise Montageeinsätze, Dienst- bzw. Geschäftsreisen, sowie für dienstliche Besprechungen, Konferenzen oder auch Seminare im Ausland.

Die A1-Bescheinigung ist für jeden Einsatz im Ausland, ist bereits ab dem ersten Tag notwendig und muss vom Mitarbeiter jederzeit mitgeführt werden. Geschieht dies nicht drohen hohe Geldstrafen und weitere Sanktionen, wie z.B. die Verweigerung des Zutrittes des ausländischen Einsatzortes. Die Höhe der Strafen sind von Land zu Land unterschiedlich. Unter Umständen können auch Sozialversicherungsbeiträge des Aufenthaltslandes vorgeschrieben werden.

Mittels elektronischem Datenaustausch-System der Krankenversicherungsträger (ELDA) kann ein Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung gestellt werden. Dazu können Sie sich selbst bei Elda registrieren und die Bescheinigung beantragen, oder Sie kontaktieren uns rechtzeitig und wir kümmern uns um die Beantragung der notwendigen Formulare.

Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Autor: Julia Kernstock

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