Erhöhter Kinderfreibetrag - erhöhte Alimente

Die letzte Steuerreform brachte eine Erhöhung des Kinderfreibetrages mit sich. Strittig war die Frage, ob die Erhöhung des Kinderfreibetrages dem unterhaltspflichtigen Elternteil oder dem Kind zugute kommt. Schließlich trägt auch der Elternteil, der sich um das Kind sorgt, einen erheblichen Teil der Erziehung bei.

Transferleistungen, wie Familienbeihilfe oder Kinderabsetzbeträge, die bezogen werden, müssen auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nun stellt sich die Frage, ob nicht der Kindesunterhalt erhöht werden sollte, da derjenige Elternteil auch den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.

Nach Verfahren am Bezirksgericht Ried im Innkreis und am Landesgericht Lienz entschied der Oberste Gerichtshof, “dass der sich aus der Anrechnung der Transferleistungen ergebende Kürzungsbetrag jedenfalls um die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag zu reduzieren, der Kindesunterhalt somit um diese Steuerersparnis zu erhöhen” ist.

Tanja Maier
6 Ob 240/17p

 

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