Dienstwohnungen bis 30m2 steuerfrei

Laut der neuen Verordnung des Finanzministeriums muss für eine Dienstwohnung bis 30m² kein Sachbezug angesetzt werden. Es fallen somit für das Zuverfügungstellen einer kleinen Dienstwohnung weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

Die vom Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt überlassene, arbeitsplatznahe Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer), darf außerdem nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellen.

Diese Kategorisierung war bisher nicht eindeutig. Vor allem die Tourismusbranche freut sich über diese neue Regelung. "Eine Dienstwohnung ist kein persönlicher Vorteil, sondern für die Arbeit auf Saison unverzichtbar", meint auch Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). 

Tanja Maier, Anna Holzinger
Quelle: Sachbezugswerteverordnung

Zurück
Zurück

Abzugsteuer bei Leitungsrechten ab 2019

Weiter
Weiter

Erhöhter Kinderfreibetrag - erhöhte Alimente