Wechsel in eine GmbH – Die Kirschen und der Wurm darin

 

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Jeder Einzelunternehmer sollte von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Rechtsform und seine Organisationsstruktur noch passend sind und ob ein Wechsel in eine GmbH insgesamt steuerlich einen Vorteil bringt.

Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral im Rahmen des Art III Umgründungssteuergesetz möglich, wodurch eine Besteuerung angesammelter stiller Reserven vermieden werden kann.

Steuerliche Vor- und Nachteile

·         Steuerbelastung von 45,625% (25 % Körperschaftsteuer, 27,5% Kapitalertragsteuer im Falle einer Ausschüttung aus der GmbH an die Gesellschafter) gegenüber bis zu 55% (Besteuerung des Gewinns bei natürlichen Personen im Rahmen ihres Einzelunternehmens -> progressiver Einkommensteuertarif von bis zu 55%)

·         Gewinne in der GmbH einbehalten

Ab einem Gewinn von ca. € 600.000,- ist die GmbH jedenfalls günstiger, wobei die Vorteilhaftigkeit der GmbH bereits deutlich früher eintreten kann, wenn beispielsweise der Gewinnfreibetrag nicht in jedem Jahr in maximaler Höhe in Anspruch genommen wird oder Gewinne in der GmbH thesauriert (d.h. nicht ausgeschüttet) werden.

 

Prämissen dafür sind: (Günstigkeitsgrenze ist im Einzelfall zu beurteilen)

-          Beim Einzelunternehmen: Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags in maximaler Höhe

-           Auszahlung des GmbH-Geschäftsführergehaltes in Höhe von € 80.000,- /Jahr und bei Annahme einer Vollausschüttung der GmbH

Bei Einbehalt der Gewinne kommt es aufgrund der niedrigeren Steuerbelastung auf Ebene der GmbH zu zusätzlichen liquiden Mitteln, die für Kredittilgungen Investitionen bzw. Aufwendungen für das weitere Unternehmenswachstum zu finanzieren oder Finanzmittel im Unternehmen anzusparen etc. zur Verfügung stehen. Insgesamt kann dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil für das Unternehmen erzielt werden.

·         Verkauf von Liegenschaften

Nachteilig kann die Besteuerung des Verkaufs von Liegenschaften sowie Kapitalvermögen in einer GmbH sein. – 45,625% Gesamtsteuerbelastung auf Ebene der GmbH

Im Vergleich dazu unterliegt der Verkauf von Liegenschaften außerhalb einer GmbH auf Ebene eines Einzelunternehmens bzw. einer natürlichen Person einem Steuersatz von 30% und der Verkauf von Kapitalvermögen einem Steuersatz von 27,5%.

Wenn das Liegenschaftsvermögen und/oder das Kapitalvermögen in einer GmbH mit thesaurierten Gewinnen angeschafft wurden, relativiert sich dieser Vorteilhaftigkeitsvergleich jedoch.

GmbH: Bonitätsprüfung bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto

(VwGH GZ Ra 2018/13/0007 vom 23.1.2019)

Unter genauer Beobachtung bei Betriebsprüfungen von GmbHs steht das Gesellschafterverrechnungskonto. Überlässt die GmbH dem Gesellschafter Geld und stellt ihm somit einen Kredit zur Verfügung, ergibt sich oft die Frage der Fremdüblichkeit (Kriterien gemäß Körperschaftsteuerrichtlinien: vertragliche Rahmenbedingungen & Verzinsung, Beurteilung der Bonität des Gesellschafters, Sicherheiten des Gläubigers). Wird dies verneint, wird eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt und Kapitalertragsteuer fällt an.

In einem dem VwGH vorliegenden Fall GZ Ra 2018/13/0007 vom 23.1.2019 wurde erstmals entschieden, dass bei einer Bonitätsprüfung des Gesellschafters auch die Beteiligung an der GmbH, der gegenüber die Verbindlichkeit am Verrechnungskonto besteht, berücksichtigt werden darf.

 

Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für jeden Unternehmer eine Herausforderung.

Wir beraten Sie gerne.

Autor: Michaela Bauer

 

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