Registrierkassen Jahresbeleg 2020

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Wie jedes Jahr ist es wieder soweit: Silvester kommt und auch die Pflicht zur Erstellung des Registrierkassenjahresbelegs per 31.12.2020. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte automatisiert durchgeführt.

Ansonsten sind folgende Schritte notwendig:

1.) Erstellen Sie nach dem letzten getätigten Umsatz per 31.12. den Dezember-Monatsbeleg. Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg.

2.) Fertigen Sie eine Kopie oder einen Scan für Ihre (elektronische) Ablage an, falls Ihr Beleg auf Thermopapier gedruckt wird. Der Ausdruck ist sieben Jahre aufzubewahren.

3.) Prüfen Sie den Beleg mit der BMF Belegcheck-App bis zum 15.2.2021.


Wir sind Ihnen gerne mit der Prüfung Ihres Jahresbelegs behilflich!

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